Börsenbegriff mit
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Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder Betriebsergebnis wird das Ergebnis des Kerngeschäftes bezeichnet. Vom Kerngeschäft ausgeschlossen sind Sonderaufwendungen wie Akquisitionen oder Aktienrückkäufe.
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