Zurück zur Startseite     powered by instock – der börseninformationsdienst
       
Sie sind hier: Home > B
   
  Börsenbegriff mit
 

 

Bezugsrecht

Wenn eine Aktiengesellschaft Kapital braucht, kann sie neue (= junge) Aktien ausgeben. Besitzer der "alten" Aktien haben gewöhnlich das Recht, eine bestimmte Anzahl dieser jungen Aktien zu kaufen. Die Menge bezieht sich auf das Verhältnis zur Anzahl der alten Aktien. Das Bezugsrecht kann ausgeübt und die jungen Aktien bezogen oder aber an der Börse verkaufen werden.

B-Aktien
B2B
B2C
BAFin
Baisse
Baissier
Baissiers
BAKred
Balanced Scorecard
Balkenchart
Baltic Exchange Dry Index
Barausgleich
Bärenfalle
Bargain
Bearflag
Bearish Engulfing
bearishes harami
Behauptet
Beige Book
Belegschaftsaktien
Berichtigungsaktie
Bestens-Auftrag
Beta-Faktor
Betriebsergebnis
Bezugskurs
Bezugsverhältnis
bG
Bid
Bilanz
Bilanzpolizei
Billigst
Black/Scholes-Modell
Blind-Pool
Block-Trading-Verfahren
Blue Chip
Bobls
Bollinger-Bänder
Bond
Bonität
Bonus
Bonus-Zertifikat
Bonusaktie
Book-to-Bill-Verhältnis
Bookbuilding-Spanne
Börse
Börsenaufsicht
Börsenbegriffe mit 'B'
Börsengeschichte
Börsenplatz
Boss-Cube
Break-even
BRIC
Broker
Bubills
Buffer
Bulle und Bär
Bullion coins
Bund Future
Bündelanleihe
Bundesanleihe
Bundesobligationen
Bundesschatzbriefe
Bürgschaft
Business to Business
Business to Consumer
Buy
Buyback
Mehr Börsenbegriffe mit B

 

 
   
 
© Copyright 2012-2023 by instock.de