Börsenbegriff mit
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Bezugsrecht
Wenn eine Aktiengesellschaft Kapital braucht, kann sie neue (= junge) Aktien ausgeben. Besitzer der "alten" Aktien haben gewöhnlich das Recht, eine bestimmte Anzahl dieser jungen Aktien zu kaufen. Die Menge bezieht sich auf das Verhältnis zur Anzahl der alten Aktien. Das Bezugsrecht kann ausgeübt und die jungen Aktien bezogen oder aber an der Börse verkaufen werden.
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