Börsenbegriff mit
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Bezugsverhältnis
Das Bezugsverhältnis ergibt sich aus der Relation zwischen bisherigem Aktienkapital und dem Erhöhungsbetrag. Ein Bezugsverhältnis von 3 zu 1 bedeutet, dass Altaktionäre für je 3 Aktien eine neue Aktie beziehen können.
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