Börsenbegriff mit
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Pflichtaktien
Pflichtaktien gibt es in der Schweiz. Dort versteht man unter dieser Aktienart jene Papiere einer Aktiengesellschaft, welche die Mitglieder ihres Verwaltungsrates besitzen und die sie in einem speziellen Depot, Pflichtdepot genannt, hinterlegen müssen. Wieviele Aktien auf dieser Weise hinterlegt werden müssen, ist in den Statuten der AG festgelegt.
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