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Nachrangige Anleihen

Nachrangige Anleihen unterscheiden sich von erstrangigen vor allen dadurch, dass deren Inhaber bei Insolvenz des Unternehmens nicht als erste aus der Liquidationsmasse bedient werden. Sie sind den erstrangigen Anleihen der emittierenden Unternehmen nachgeordnet. Gleichzeitig sind jedoch nachrangige Anleihen den Aktien des Unternehmens bezüglich der Zahlung von Zinsen und der Liquidation von Vermögen übergeordnet.

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