Börsenbegriff mit
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Barausgleich
Bei einem Barausgleich findet mit der Optionsausübung kein Erwerb beziehungsweise keine Veräußerung des Basiswertes statt. Hier wird der Differenzbetrag zwischen Basispreis und aktuellem Marktwert des Basiswertes an den Optionsscheininhaber ausgezahlt.
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