Börsenbegriff mit
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KAGG
Investmentgesellschafen oder Kapitalanlagegesellschaften unterliegen in Deutschland dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Neben Organisations- und Ordnungsvorschriften regelt das Gesetz zum Schutz des Investmentsparers den Vertrieb von Investmentanteilen, die Publizitätspflichten der Gesellschaft und das Recht auf Rückgabe der Anteilsscheine.
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