Zurück zur Startseite     powered by instock – der börseninformationsdienst
       
Sie sind hier: Home > D
   
  Börsenbegriff mit
 

 

Due Diligence

Der Begriff Due Diligence bedeutet wörtlich übersetzt "mit gebührender Sorgfalt". Due Diligence-Prüfungen werden im Vorfeld von Börseneinführungen, aber auch Unternehmensakquisitionen durchgeführt, um eine solide Informationsbasis für Investoren, Emissionsbanken oder Altaktionäre zu gewährleisten. Bei einer Due Diligence wird ein Unternehmen hinsichtlich wirtschaftlicher, finanzieller, rechtlicher, steuerlicher und umweltbezogener Kriterien analysiert. Die Ergebnisse der Betriebsprüfung dienen beim Börsengang der Preisfindung und bei Akquisitionen der Ermittlung des Unternehmenswertes.

Börsenbegriffe mit 'D'
Dachfonds
Damnum
Dart
Dart-Schein
Dax
Dax 100
Dax Future
Dax Global Russia Index
Dax-Sentiment-Index
Dax-Zertifikat
Day Trading
DCF
Decoupled Bookbuilding
Deflation
Delivery
Depot
Derivate
Designated Sponsor
Devisen
Diamant
Dilutiert
Dirty Price
Disagio
Discount-Zertifikat
Diskontsatz
Divergenzen
Dividende
Dividendenrendite
DJIA
Doji
Dollar-Anleihen
Doppelter Boden
Doppelwährungsanleihe
Double dip
Dow Jones DIFC Arabia Titans 50
Dow Jones Index
Downtick-Rule
Dreifacher Hexensabbat
Duration
DVFA
DVFA-Formel

 

 
   
 
© Copyright 2012-2023 by instock.de