Börsenbegriff mit
|
|
Genußscheine
Neben Aktien geben einige Unternehmen Genußscheine – Schuldverschreibungen – aus. Da der Begriff und die Inhalte der Genußscheine gesetzlich nicht definiert sind, bieten sich dem Emittenten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Je nach Ausgestaltung kommen Genußscheine ihrem Charakter nach mehr einer Aktie oder mehr einem festverzinslichem Wertpapier nahe. Genußscheine gewähren dem Inhaber – im Gegensatz zur Aktie – aber keine Eigentümerrechte. Sie sind lediglich am Reingewinn oder am Liquidatsionserlös des Unternehmens beteilig. Allerdings gibt es in der Regel mehr Zinsen als bei einem festverzinslichem Wertpapier.
|
|
|