Börsenbegriff mit
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Namensaktie
Namensaktien sind auf den Namen des Eigentümers ausgestellte Aktien. Gesellschaften, die solche Aktien ausgeben, führen ein Register mit sämtlichen Aktionärsnamen. Wenn ein Eigentümer das Papier verkauft, wird dies auch im Namensregister durch die Aktiengesellschaft vermerkt. Namensaktien können nur durch Unterschrift auf der Rückseite (Indossament) übertragen werden. Wegen ihrer umständlichen Handhabung sind Namensaktien inzwischen selten geworden.
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