Börsenbegriff mit
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Sperrminorität
In Bezug auf eine Aktiengesellschaft wird von einer Sperrminorität gesprochen, wenn jemand oder eine Gruppe mindestens 25 Prozent des auf der Hauptversammlung einer AG vertretenen Grundkapitals hält beziehungsweise vertritt. Gegen diese qualifizierte Minderheit sind Satzungsänderungen nicht möglich. Kapitalerhöhungen oder Fusionen können so verhindert werden.
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