Börsenbegriff mit
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Inhaberaktien
Die in Deutschland übliche Form eines Wertpapieres sind Inhaberpapiere. Inhaberaktien sind Wertpapiere, bei denen der jeweilige Inhaber als Aktionär anerkannt wird. Die Übertragung erfolgt durch einfache Übergabe. Sie können also ohne große Formalitäten an einen anderen Inhaber verkauft, verschenkt oder vererbt werden.
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